Für Ukrainer in Deutschland

Für Ukrainer in Deutschland

Manche Menschen, die in diesen Wochen aus der Ukraine nach Deutschland kommen, wollen am liebsten sofort arbeiten und ihr eigenes Geld verdienen. Andere suchen Arbeit, um sich in Deutschland eine Perspektive aufzubauen. Aber geht das so einfach?

Ja. Wer aus der Ukraine nach Deutschland geflohen ist, bekommt eine Aufenthaltserlaubnis (nach § 24 des Aufenthaltsschutzgesetzes). Mit dieser Aufenthaltserlaubnis ist es möglich, in Deutschland zu arbeiten. Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird die Ausländerbehörde bei der Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis eintragen, dass die Person arbeiten darf. Auch, wenn momentan noch kein Job in Aussicht ist.

Ich warte noch auf meine Aufenthaltserlaubnis. Darf ich schon arbeiten?

Ja. Sobald Geflüchtete aus der Ukraine die Aufenthaltserlaubnis beantragt haben, bekommen sie eine sogenannte “Fiktionsbescheinigung”. Die belegt, dass sie den Antrag gestellt haben. Mit dieser Fiktionsbescheinigung dürfen sie arbeiten.

Kann ich in allen Berufen arbeiten?

Prinzipiell ja. Für einige Berufe ist es aber zunächst notwendig, die Berufsqualifikation anerkennen zu lassen, z. B. den ukrainischen Studienabschluss oder eine Ausbildung. Manchmal ist eine Weiterbildung erforderlich.

Kann ich eine Ausbildung beginnen?

Junge Menschen aus der Ukraine können in Deutschland eine betriebliche Ausbildung beginnen. Voraussetzung dafür sind ein Schulabschluss und Deutschkenntnisse. Zuvor gibt es die Möglichkeit, einen beruflichen Orientierungskurs zu machen, der auf die Ausbildung vorbereitet. Dort werden spezielle Sprachkenntnisse für den Beruf vermittelt und man kann Ausbildungsberufe für einige Wochen austesten.

Für Ausbildung und Job ist die deutsche Sprache eine wichtige Voraussetzung. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat für Sprach- und Integrationskurse ein Online-Angebot eingerichtet.

Für welche Berufe muss ich meinen Abschluss anerkennen lassen?

Geflüchtete aus der Ukraine können in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wer den Antrag eingereicht hat, bekommt bis zur Entscheidung eine “Fiktionsbescheinigung” von der Ausländerbehörde. Damit kann man sofort anfangen zu arbeiten.

Für bestimmte reglementierte Berufe, etwa im medizinischen Bereich, ist es aber notwendig, die Berufsqualifikation anerkennen zu lassen. Das bedeutet, dass die zuständige Stelle eure ukrainische Qualifikation mit deutschen Berufen vergleicht und einschätzt, ob die Ausbildung gleichwertig ist.

Beispiele für reglementierte Berufe:

Arzt oder Ärztin

Lehrer oder Lehrerin

Architekt oder Architektin

Erzieher oder Erzieherin

Beispiele für nicht-reglementierte Berufe:

Handwerker oder Handwerkerinnen

Bürokaufleute

Wie beantrage ich, dass mein Abschluss anerkannt wird?

Über den Anerkennungs-Finder könnt ihr herausfinden, bei welcher Stelle ihr die Anerkennung beantragen könnt – z.B. welche Bezirksregierung zuständig ist. Diese Dokumente braucht ihr zur Anerkennung der Berufsqualifikation:

Schriftlicher Antrag auf deutsch (ausgefülltes Formular oder formloser Antrag)

Identitätsnachweis (z.B. Reisepass oder Aufenthaltstitel)

Nachweis der Berufsqualifikation (Zeugnisse oder Diplomurkunde)

Nachweis über Inhalte und Dauer der Qualifikation (z.B. Transcript of Records)

Je nach Beruf können noch weitere Dokumente erforderlich sein, z.B. Lebenslauf, Nachweis über Sprachkenntnisse oder ärztliche Bescheinigungen über die gesundheitliche Eignung.

Oft ist es notwendig, beglaubigte Kopien und Übersetzungen der Dokumente anfertigen zu lassen. Lasst euch dazu am besten beraten!

Die Anerkennung muss schriftlich beantragt werden, ein Online-Antrag ist noch nicht möglich. Die Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger hat Anfang April aber angekündigt, dass sie das Antragsverfahren digitalisieren will.

Wo kann ich mich beraten lassen?

Bei einer Hotline vom BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) und der Bundesagentur für Arbeit kann man auf Deutsch und Englisch Fragen zum Thema Anerkennung von Abschlüssen stellen. 

Beratungsangebote zum Thema Anerkennung ausländischer Qualifikationen gibt es auch vor Ort bei der Arbeitsagentur, bei Organisationen wie der AWO, Bildungsinstituten oder Volkshochschulen. Die Industrie- und Handelskammern bieten seit kurzem auch Beratungen für Geflüchtete zu Berufsqualifikationen an.

Die Beraterinnen und Berater schauen sich die Abschlüsse an und geben eine Einschätzung ab, welchem deutschen Ausbildungsberuf sie entsprechen könnten. Sie können einem auch dabei helfen, die Unterlagen für den Antrag zusammenzustellen.