Arbeitsagentur – Regionalchef verhalten optimistisch für 2023
Arbeitsagentur - Regionalchef verhalten optimistisch für 2023
Trotz düsterer Stimmung in der Wirtschaft und nach unten korrigierter Wachstumsprognosen der Bundesregierung erwartet der Chef der Arbeitsagentur Nord, Markus Biercher, für 2023 in Mecklenburg-Vorpommern keinen Einbruch am Arbeitsmarkt. «Ich gehe davon aus, dass die Beschäftigung moderat ansteigt, vielleicht so um 0,5 Prozent», sagte Biercher am Montag in Schwerin. Damit hätten im Jahresmittel etwa 586.000 Menschen im Nordosten einen sozialversicherungspflichtigen Job. Mitte 2022 waren es laut Arbeitsagentur 582 400. Die Zahl der Arbeitslosen werde sich auf dem Niveau des zu Ende gehenden Jahres bewegen, im Monatsmittel also etwa bei 59.300.
Biercher begründete seine vergleichsweise optimistischen Erwartungen mit den jetzt veröffentlichten Prognosen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg und den regionalen Besonderheiten. So gebe e…
Für Ukrainer in Deutschland
Für Ukrainer in Deutschland
Manche Menschen, die in diesen Wochen aus der Ukraine nach Deutschland kommen, wollen am liebsten sofort arbeiten und ihr eigenes Geld verdienen. Andere suchen Arbeit, um sich in Deutschland eine Perspektive aufzubauen. Aber geht das so einfach?
Ja. Wer aus der Ukraine nach Deutschland geflohen ist, bekommt eine Aufenthaltserlaubnis (nach § 24 des Aufenthaltsschutzgesetzes). Mit dieser Aufenthaltserlaubnis ist es möglich, in Deutschland zu arbeiten. Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird die Ausländerbehörde bei der Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis eintragen, dass die Person arbeiten darf. Auch, wenn momentan noch kein Job in Aussicht ist.
Ich warte noch auf meine Aufenthaltserlaubnis. Darf ich schon arbeiten?
Ja. Sobald Geflüchtete aus der Ukraine die Aufenthaltserlaubnis beantragt haben, bekommen sie eine sogenannte "Fiktionsbescheinigung". Die belegt, dass sie den Antrag g…
Wer darf in Deutschland arbeiten?
Wer darf in Deutschland arbeiten?
Fachkräfte aus der EU und den EFTA-Staaten
Ungehinderten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt hat in der Regel, wer aus einem Staat der Europäischen Union kommt oder aus den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz). Bürger aus diesen Ländern sind inländischen Arbeitnehmern gleichgestellt. Sie dürfen in Deutschland gemäß dem sogenannten Freizügigkeitsrecht eine Beschäftigung aufnehmen.
Fachkräfte aus Drittstaaten (Nicht-EU und EFTA-Staaten)
USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Israel, Japan, Andorra, Monaco, San Marino und der Republik Korea
Fachkräfte aus diesen Ländern benötigen ein Arbeitsplatzangebot und gegebenenfalls die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Erforderlich ist zudem ein Aufenthaltstitel, der den Verbleib und die Arbeitsaufnahme in Deutschland erlaubt.
Den Aufenthaltstitel kann die Fachkraft auch nach der Einreise bei d…